Thorsten Feldmann

Thorsten Feldmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Thorsten Feldmann ist seit dem Jahre 2000 bei JBB. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er berät deutsche und internationale Unternehmen in den Bereichen Technologie, Medien und Kommunikation. Ein besonderer Schwerpunkt bildet neben der operativen Beratung die juristische Gestaltung und Verteidigung digitaler Produkte und Geschäftsmodelle. Darüber hinaus verfügt er über jahrezehntelange Expertise im klassischen Presse- und Äußerungsrecht.

Seit 2007 ist Thorsten Feldmann bei JUVE durchgehend als häufig empfohlener Anwalt für Medien und IT gelistet (“kompetent und durchsetzungsstark”, "exzellenter Jurist, schnell, gutes wirtschaftliches Verständnis"). Der Branchendienst nannte ihn in den Jahren 2016/2017 als einen von elf "führenden Namen im Datenschutz". Die WIRTSCHAFTSWOCHE zählt ihn zu den renommiertesten Beratern Deutschlands sowohl im Datenschutzrecht als auch im Urheberrecht. Für Who is Who Legal ist er einer der “Experts in Information Technology”.

Zu den ständig von Thorsten Feldmann vertretenen und beratenen Mandanten zählen u.a. große deutsche Publisher, Fernsehsender, international operierende Wissenschafts- und Fachverlage, ein Hamburger Nachrichtenmagazin samt TV- und Online-Ableger, Start-Ups sowie der Anbieter der weltweit größten Online-Enzyklopädie. Thorsten Feldmann hat mehrere Grundsatzverfahren in federführender Position anwaltlich begleitet. So vertrat er bis zum Bundesgerichtshof den Anbieter einer Lehrerbewertungsplattform für Schüler. Vor den Verwaltungsgerichten war er erfolgreich für ein bundesweit führendes Telekommunikationsunternehmen aus Schleswig-Holstein zur Frage der Zulässigkeit von Facebook Pages tätig. Im Jahre 2018 erwirkte er beim Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur prozessualen Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren, die laut JUVE zu den "zehn wichtigsten Verfahrenskomplexen 2018/2019" gehört. 2019 vertrat er vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich einen der führenden journalistischen Online-Dienste zu Fragen des Urheberrechts im Falle der Kollision mit der Pressefreiheit.

Bis zum Erreichen seines zehnjährigen Amtsjubiläums Ende 2013 war Thorsten Feldmann Sprecher des Beschwerdeausschusses und Vorsitzender der Gutachterkommission des Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. Seit Anfang 2014 ist er stellvertretender Vorsitzender des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (@kit). Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) und Herausgeber, Autor und Referent zahlreicher Fachveröffentlichungen. Sein Twitteraccount lautet @feldblog.

 

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)
  • Institut für Europäisches Medienrecht (EMR)
  • AGEM – Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV
  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), Fachausschuss Datenschutz und Datensicherheit
  • Berliner Anwaltsverein e.V.

 

Ausbildung

Studium in Saarbrücken, Köln und an an der University of California at Los Angeles (UCLA). Erstes Staatsexamen 1995. Master of Laws (LL.M. UCLA) 1996. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln. Referendariat in New York und Berlin mit Stationen u.a. bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Linklaters und MorganLewis. Assessorexamen 2000. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 2008.

 

Fremdsprachen

Englisch

 

Schwerpunkte

IT-Recht
Presse- und Äußerungsrecht
Datenschutzrecht
Medienrecht
Urheberrecht

Veröffentlichungen

  • Verfassungsmäßigkeit der individualisierenden Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten, Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09

    juris PR-ITR 15/2009
  • Unzulässigkeit eines Fußballportals mit Amateuraufnahmen unterklassiger Spielpaarungen, OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2009, 2 U 47/08

    jurisPR-ITR 13/2009
  • Urheberrechtliche Haftung für Links

    juris PR-ITR 1/2009
  • Die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 10.12.2008

    juris AZO 1/2009
  • Kapitel „Persönlichkeitsschutz in Bewertungsportalen“

    Taeger/Wiebe (Hrsg.), Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht, Oldenburg 2009
  • Herausgeber und Bearbeiter des Kapitels "Content"

    Heidrich/Forgo/Feldmann (Hrsg.), Online-Recht - Der Leitfaden für Praktiker und Juristen, Loseblattsammlung, 2. Auflage, Hannover 2009
  • EDV-Recht (gemeinsam mit Oliver Brexl und Dr. Carsten Schulz)

    Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), AnwaltFormulare, 6. Aufl., Bonn 2009
  • Werbung im Internet für erotische Dienstleistungen

    juris PR-ITR, 11/2008
  • Bildveröffentlichungen – Die Rechtslage nach dem Beschluss des BVerfG vom 26. Februar 2008 und dem Urteil des BGH vom 13. November 2007

    juris AZO, 11/2008
  • Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 23. Oktober 2008, 29 U 5696/07

    AnyDVD, CR 2009, 106
  • Umfang der Prüfungspflichten für Suchmaschinenbetreiber im Rahmen der Störerhaftung; Anmerkung zu OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2008 - 3 W 1128/08

    juris PR-ITR, 19/2008 sowie juris Anwaltzertifikat Online, ITR 20/2008
  • Zum Unterlassungsanspruch des Mitveranstalters von Amateurfußballspielen gegen Betreiber eines Internetportals mit eingestellten Filmaufnahmen, Anmerkung zu LG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 - 41 O 3/08 KfH

    juris Anwaltzertifikat Online, 14/2008
  • Zitat und freie Benutzung: Fremdtexte in Internetveröffentlichungen, Zur Perlentaucher-Entscheidung des OLG Frankfurt

    juris AZO 04/2008
  • Verwertungsverbot für private Filmaufnahmen von Amateur-Fußballspielen

    K&R 2008, 421
  • Die Haftung des Blogbetreibers für fremde Inhalte

    juris PR-ITR, 15/2008
  • Unterliegen Arbeitgeber der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gem. § 113a TKG?

    NZA 2008, 1398
  • Die einstweilige Verfügung des LG Lübeck vom 13. November 2008 gegen den Wikimedia Deutschland e.V.

    NJW 2008, Heft 49, Seite XII
  • Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2008 zur Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Persönlichkeiten

    juris PR-ITR, 09/2008
  • „Google: Keine Angst vor Klagewelle“, Interview zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Google Newsmanagermagazin, 02/2007

    managermagazin, 02/2007
  • Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 22. August 2006, 7 U 50/06 

    heise, MMR 2006, 744
  • Recht und Rücksicht

    TV Diskurs, Heft 36, 04/2006, S. 76
  • Rechtsfragen des Ausschlusses von Usern aus Internetforen (gemeinsam mit Joerg Heidrich)

    CR 2006, 368
  • Ausschluss von Forenteilnehmern (gemeinsam mit Joerg Heidrich)

    c't, Heft 15 2006, Seite 182
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (Hrsg.), Bonn 2006, Prüfgrundsätze der FSM, Bearbeitung der Kapitel 4 (Bewertungseinheit) und 9 (entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte)

    Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (Hrsg.), Bonn 2006
  • Paradigmenwechsel im Datenschutz

    MMR 09/2005
  • Interview zu jugendschutzrechtlichen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen bei Computerspielen

    golem.de, Warum und wann werden Computerspiele indiziert?, 02/2003
  • Mitautor in: Nuthmann, Jaschinski u.a., Recht im Internet

    SPC TEIA Lehrbuch Verlag, 2002
  • Mitautor in: Nuthmann, Jaeger u.a., Vertragswesen für eBusiness

    SPC TEIA Lehrbuch Verlag, 2002