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31.05.2022

UWG-Novelle und Neuregelung der Preisangabenverordnung

Am 28. Mai ist das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht in Kraft getreten und hat zahlreiche Neuregelungen im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) implementiert. So ergeben sich u.a. neue Pflichten für Unternehmen, die mit Kundenbewertungen werben; Anbieter sog. "Online-Marktplätze", wie z.B. Amazon, müssen offenlegen, wie Rankings von Angeboten oder Anbietern zustandekommen. Auch die Preisangabenverordnung wurde geändert; insbesondere ist die Werbung mit "Scheinrabatten" eingeschränkt worden, da Streichpreisangebote künftig den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage benennen müssen. Mit den neuen Regelungen haben sich Dr. Martin Jaschinski und Dr. Jeannette Viniol in einem Artikel in der FAZ online (https://www.faz.net/einspruch/einspruch-exklusiv-ein-neues-gesetz-das-dem-verbraucher-kaum-hilft-18044902.html) befasst. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Informationspflichten und weiteren Vorgaben zur Werbung mit Kundenbewertungen findet sich in der Juni-Ausgabe der ReiseRecht aktuell - Zeitschrift für das Tourismusrecht.

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