Digitaler Verlag
Journalismus ist heute vielfältiger denn je. Das Internet gestattet Publikationsformen, an die noch vor wenigen Jahren nicht zu denken war.
Es eröffnet aber auch ganz neue Recherchemöglichkeiten. Zugleich stellt es professionelle Medien vor Herausforderungen im Hinblick auf ihre Finanzierung. Die Medienwelt ist damit heute so vielfältig und spannend wie noch nie. Das bedeutet für Medienschaffende aber auch, dass es selten so wichtig war, in rechtlicher Hinsicht gut beraten zu sein.
Was wir anbieten
Wir begleiten Journalisten, Fotografen, Verlage und Agenturen bei allen Arbeitsschritten: Von der Recherche über das Verfassen von Texten und die Produktion von Filmen, Radiosendungen und Podcasts bis zur Publikation und Distribution des fertigen Endprodukts, gleich über welche Kanäle.
Dazu gehören etwa die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Behörden und Unternehmen, die Beratung bei der rechtssicheren Formulierung von Texten, die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung des fertigen Publikationsergebnisses gegen Angriffe Betroffener sowie der Vertrieb und die Lizenzierung des fertigen Endprodukts.
Da wir seit Jahren namhafte Verlage, Blogger, Bildagenturen und Filmproduktionsgesellschaften beraten und vertreten, kennen wir das Geschäft und die Interessen von Medienschaffenden genau. Schnelle und pragmatische Problemlösungen stehen für uns im Vordergrund.
Beratung bei der Recherche und Durchsetzung von Informationsansprüchen
Für uns beginnt eine gute medienrechtliche Beratung nicht erst dort, wo das journalistische Endprodukt gegen Angriffe von Betroffenen verteidigt werden muss. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer medienrechtlichen Beratung liegt bereits darin, Journalisten bei der Recherche zu unterstützen. Denn presserechtliche Auskunftsansprüche werden von den Gerichten immer weiter eingeschränkt. So hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden, dass Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden nur noch auf Basis eines „Mindeststandards“ bestehen sollen.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit dem noch jungen Informationsfreiheitsgesetz eine neue Recherchemöglichkeit eröffnet. Wir haben schon früh einen Beratungsschwerpunkt auf die Durchsetzung von Informationsansprüchen gesetzt. So konnten wir etwa dem SPIEGEL-Verlag bei der Einsichtnahme in das Grundbuch von Großburgwedel ebenso helfen, wie wir für einen Journalisten gegen zwei Bundesministerien gerichtlich die Erteilung von Auskünften zu heiklen Exportgeschäften durchsetzen konnten.
Schulung, Beratung und Vertretung im Presse- und Äußerungsrecht
Kern jeder medienrechtlichen Beratung ist das klassische Presse- und Äußerungsrecht. Hier ist seit Jahren zu beobachten, dass Betroffene immer häufiger dazu neigen, sich gerichtlich gegen ungünstige Berichterstattung zur Wehr zu setzen. Im Gegensatz zu klassischen „Betroffenenkanzleien“ haben wir unseren Fokus seit jeher klar auf die Vertretung von Verlagsinteressen gelegt. So vertreten wir seit Langem nicht nur Großverlage und Nachrichtenmagazine in presserechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch diverse Online-Medien sowie eine Vielzahl von einzelnen Bloggern.
In dutzenden gerichtlichen Auseinandersetzungen haben wir Erfahrungen mit allen spezialisierten Gerichten in Deutschland gesammelt und kennen uns mit der Abwehr von Unterlassungsansprüchen ebenso gut aus, wie mit Gegendarstellungs-, Richtigstellungs- und Schadensersatzansprüchen. Dabei beraten wir Journalisten auch im Vorfeld einer Berichterstattung. Häufig sind es nur wenige Worte, die den Unterschied zwischen einer zulässigen und einer unzulässigen Berichterstattung ausmachen können. So haben die Gerichte beispielsweise für die Verdachtsberichterstattung derart komplexe Voraussetzungen aufgestellt, dass es nur noch für Spezialisten einigermaßen prognostizierbar ist, wann eine solche Berichterstattung erlaubt oder verboten ist.
Wir helfen schon im Vorfeld, Risiken zu vermeiden. Dazu bieten wir ein juristisches Lektorat vor der Veröffentlichung des jeweiligen Textes an. Außerdem führen wir auf Wunsch Inhouse-Schulungen bei Medienunternehmen durch. Durch solche Schulungen und ein konsequentes juristisches Lektorat vor der Veröffentlichung konnten wir bei einer unserer Mandantinnen die Anzahl an presserechtlichen Abmahnungen signifikant senken. Eine andere Mandantin, eine Filmproduktionsgesellschaft, haben wir während der Arbeit an einer kritischen Reportage laufend begleitet. Trotz anderslautender Ankündigung hat sich später keines der in der Reportage genannten Unternehmen mit Erfolg gegen den Film zur Wehr gesetzt.
Ist das Kind dann doch in den Brunnen gefallen, so muss es meist sehr schnell gehen. Meist bleiben nur wenige Tage oder Stunden, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Wir lassen uns nicht aus der Ruhe bringen und können aufgrund unserer langjährigen Erfahrung innerhalb kürzester Zeit die erforderlichen Schritte einleiten, um erst einmal Ruhe in das Verfahren zu bringen.
Datenschutzrecht
Auch das Datenschutzrecht stellt Medienunternehmen zunehmend vor Herausforderungen. Spätestens seit dem „Google“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 ist klar, dass das Datenschutzrecht auch dazu Verwendung finden kann, unliebsame Veröffentlichungen zu unterdrücken. Noch ist nicht klar, welche Folgen das Urteil für andere Internet-Publikationen haben wird. Das Datenschutzrecht und seine Fortentwicklung sind seit Jahren einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Dass das nun vom EuGH angenommene „Recht auf Vergessen“ sich mit den liberalen Linien des hergebrachten Presserechts nicht in Einklang bringen lässt, haben Ansgar Koreng und Thorsten Feldmann bereits im Jahr 2012 in einer grundlegenden Fachpublikation herausgearbeitet. Ansgar Koreng ist überdies Mithausgeber des in Kürze im Verlag C.H. Beck erscheinenden Formularbuchs zum Datenschutzrecht.
Umgang mit Rechercheergebnissen und Quellenmaterial
Das Internet kennt keine Seitenzahlbegrenzung. Weil es daher kaum noch Gründe gibt, dem Leser Quellenmaterial vorzuenthalten, gehen Medien heute immer mehr dazu über, ihren Lesern auch Zugriff auf Recherchematerial zu gewähren. Dies veranlasst Unternehmen, Behörden und betroffene Einzelpersonen häufig dazu, unliebsame Veröffentlichungen mit urheberrechtlichen Argumenten anzugreifen. Wir führen derzeit mehrere Rechtsstreitigkeiten, die sich genau um diese Fragen drehen: Kann ein Betroffener die Veröffentlichung von brisantem Quellenmaterial unter Verweis auf sein Urheberrecht unterbinden? Für die Open Knowledge Foundation, die das Portal „fragdenstaat.de“ betreibt, waren wir erst kürzlich erfolgreich in der Abwehr eines solchen Anspruchs gegen das Bundesinnenministerium. Ein weiteres Verfahren, in dem ein Politiker die Veröffentlichung von ihm verfasster Texte unterbinden möchte, fechten wir für einen Presseverlag derzeit durch die Instanzen.
Entwicklung journalistischer Geschäftsmodelle
Wir glauben, dass eine gute medienrechtliche Beratung sich heute auch auf den Veröffentlichungsprozess als solchen und den Vertrieb des fertigen Produkts beziehen muss. Das Internet hat dem klassischen Verlagsgeschäft teilweise seine wirtschaftliche Existenzgrundlage unter den Füßen weggezogen. Noch hat niemand eine valide Antwort darauf, wie sich guter Journalismus auch künftig unabhängig finanzieren kann. Wir beobachten den Markt sehr genau und haben gemeinsam mit Mandanten bereits den rechtlichen Rahmen für verschiedene Finanzierungsmodelle entwickelt. Das umfasst allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen gegenüber den Lesern ebenso wie Vertragswerke mit Kooperationspartnern.
Wir wissen um die Nöte der Verlage ebenso wie die des einzelnen Journalisten. Beim An- und Verkauf von Lizenzen an Texten und Bildern müssen die Interessen von Agenturen, Journalisten und Verlagen ausbalanciert werden. Wir kennen die unterschiedlichen Perspektiven und helfen gerne dabei, faire und rechtssichere Verträge zu entwickeln, sei es für ein Einzelprojekt oder als Rahmen für eine dauerhafte partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Freie Lizenzen und Schutz von Immaterialgüterrechten
Unsere Tätigkeit für verschiedene Non-Profit-Projekte, wie beispielsweise Wikimedia Deutschland e.V., Open Knowledge Foundation e.V., netzpolitik.org und andere bringt es mit sich, dass wir über umfassende Erfahrungen im Bereich der freien Lizenzen verfügen. Einige der ersten gerichtlichen Entscheidungen zur Wirksamkeit von Creative-Commons-Lizenzen wurden von uns erstritten. Denn selbstverständlich gehört es auch zu unserem Tätigkeitsspektrum, erforderlichenfalls mit der gebotenen Härte gegen Urheberrechtsverletzungen einzuschreiten.
Angrenzende Rechtsgebiete
Wir wissen, dass Medienschaffende häufig auch Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten haben, etwa im Marken- und Wettbewerbsrecht, aber auch im Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht. In einigen dieser Gebiete, etwa im Marken- und Wettbewerbsrecht, können wir hochqualifiziert beraten. In anderen Rechtsgebieten, die nicht zu unserem Kerngeschäft gehören, werden wir dort, wo wir an unsere Grenzen stoßen, dies offen kommunizieren und geeignete Partnerkanzleien empfehlen.