IT-Recht

 

Informationstechnologie ist Treiber von Wirtschaft und Unternehmen. Unternehmerisches Handeln, unternehmerische Entscheidungen, Unternehmensstruktur und Prozessorganisation sind ohne Technologie nicht mehr denkbar. Unternehmen und öffentliche Hand beschaffen sich daher entsprechende Lösungen. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen, die die Entwicklung und Weiterentwicklung neuer Technologien und entsprechender Geschäftsmodelle vorantreiben und ihre Lösungen als standardisierte Produkte oder individuelle Leistungen anbieten.

 

Was wir anbieten

Die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen sind durch die jeweilige Technologie geprägt, gehen aber gleichzeitig weit über diese hinaus. Das IT-Recht ist daher kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern eine ausgesprochen vielfältige, ganz wesentlich durch Schnittstellen in andere Rechtsgebiete geprägte Materie. Wir begleiten unsere Mandanten bei all diesen Fragestellungen, ob international operierender Konzern, mittelständisches Unternehmen, Start-up oder öffentliche Hand, vom Entwickeln und Verhandeln von Lizenzverträgen und der Projektbegleitung über das Erfassen, Analysieren und Umsetzen von datenschutzrechtlich geprägten Vorhaben bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen.

Wir maßen uns dabei nicht das technische Verständnis von Systemarchitekten oder Entwicklern, das wirtschaftliche Verständnis von Vertrieb oder Einkaufs oder eine originäre Projektleitungsexpertise an. Wir verfügen aber über die rechtliche Expertise und den breit gefächerten Erfahrungsschatz, der erforderlich ist, um auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zu sprechen, die Sachverhalte zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die nicht nur rechtlich funktionieren, sondern auch praktikabel und wirtschaftlich umsetzbar sind. Das Geschäft unserer Mandanten von Grund auf zu verstehen, ist zentral für unser Selbstverständnis und unsere Herangehensweise an jedes einzelne Mandat.

 

IT-Projekte

Wir betreuen komplexe IT-Projekte unter allen rechtlichen Aspekten. Wir verstehen uns in diesem Feld nicht nur auf Entwicklungsprojekte, sondern auch auf das Outsourcing von IT-Infrastruktur, deren Betrieb und Pflege, sowie Projekte, die in bzw. als Joint Ventures oder in durch die öffentliche Hand geförderten Zusammenhängen durchgeführt werden.

Unsere Beratung kann in der Vor- bzw. ersten Projektphase mit der rechtlichen Unterstützung bei der Aufnahme der Anforderungen und der Pflichtenhefterstellung beginnen, sich mit der Erstellung und Verhandlung aller notwendigen Verträge (Projektvertrag, Lizenz- und Supportverträge, Service Level Agreements (SLAs) u.a.) fortsetzen und mit der rechtlichen Begleitung der Abnahmetests und -erklärung – oder deren Verweigerung – abschließen. Es kann aber auch darum gehen, unsere Mandanten in notleidenden Projekten dabei zu unterstützen, das Projekt wieder auf die Schiene zu setzen, oder es so schadensarm wie möglich zu beenden.

Unser Ziel ist es dabei, bei aller notwendigen Abstraktion, stets, mit Verträgen und Lösungen den Realitäten des geplanten oder laufenden Projekts zu entsprechen und den technischen und wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten zu dienen. So freuen wir uns stets, wenn wir für unsere Mandanten neuere Vorgehensmodelle der agilen Softwareentwicklung (Scrum et al.) oder andere Lösungen vertraglich abbilden dürfen, die noch nicht Teil des juristischen Standards sind.

 

Vertrieb und Einkauf/Beschaffung von Standardtechnologieprodukten

Der Vertrieb auf der einen und der Einkauf/die Beschaffung von Standardtechnologieprodukten (Software, Hardware, Services) auf der anderen sind zwei Seiten derselben Medaille. Beides gehört zu unseren Kernkompetenzen. Für Technologieanbieter gestalten wir Standard- oder auch individuelle Verträge (EULAs, SLAs, Pflegeverträge, Verträge über Professional Services etc.) für den Vertrieb der eigenen Produkte und unterstützen sie dabei, diese mit ihren Kunden zu verhandeln. Wir beraten unsere Mandanten zudem insbesondere auch als Bieter in IT-Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Für die Abnehmer entsprechender Produkte entwickeln wir Einkaufsbedingungen und begleiten sie im Einkaufsprozess bei den Vertragsverhandlungen. Wir nehmen für uns in Anspruch, auf der Grundlage unserer Erfahrung die Interessen beider Seiten solcher Transaktionen sehr gut zu kennen und unseren Mandanten zielgerichtet und effizient einen echten Mehrwert zu bieten. Wir sind stolz drauf, kein Hindernis, sondern Treiber für den Abschluss der Transaktion zu sein.

 

Apps, Cloud, SaaS und andere Produkte am Puls der Zeit

Wir sind technikaffin und selbst Nutzer moderner Informationstechnologie. Apps, Cloud, SaaS etc. sind für uns nicht nur Schlagworte. Wir verfolgen neue Entwicklungen und nutzen neue Technologien und Produkte selbst. Ob es um die Entwicklung neuer Apps geht, deren „Ausstattung“ mit Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen oder die Gestaltung von Front- und Backend mit Blick auf Fernabsatzrecht, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs und Datenschutzrecht; ob es um den Umstieg von on premise-Lösungen auf Cloud-Produkte geht; ob es darum geht, eigene SaaS-Dienste vertraglich abzubilden: Wir erarbeiten für unsere Mandantin maßgeschneiderte Lösungen.

 

Datenschutz und andere Schnittstellen des IT-Rechts

Technologie und die Verarbeitung von Daten bedeuten regelmäßig auch Datenschutz und Datensicherheit. Auf der anderen Seite sind Datenschutz und Datensicherheit ohne den Einsatz entsprechender Technologie nicht mehr denkbar. Das gilt auch jenseits von Schlagworten wie CRM, Webtracking, Profilbildung und Big Data.Der Einsatz von Telefonanlagen, der Betrieb von Netzwerken im Unternehmen, oder auch die Möglichkeit für die eigenen Mitarbeiter, im Home Office zu arbeiten und eigene Kommunikationsgeräte einzusetzen: Neben dem Datenschutz wird hier auch für viele Mandanten die betriebliche Mitbestimmung relevant. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erarbeitung entsprechender Betriebsvereinbarungen und deren Verhandlung mit dem Betriebsrat. Der Betrieb von Online-Diensten wie Shops, Fotoplattformen und anderen eCommerce und Mobile Commerce-Angeboten bringt nicht nur technische Herausforderungen mit sich. Die Anbieter müssen vor allem im B2C-Geschäft auch einer kaum zu überschauenden Vielfalt von Informationspflichten und anderen Gestaltungsvorgaben des Gesetzgebers gerecht werden. Dies sind nur drei von vielen Schnittstellen des IT-Rechts. Wir verstehen uns auf diese Schnittstellen und unterstützen unsere Mandanten dabei, sich bei allem Fokus auf die ökonomischen und organisatorischen Vorteile von Technologie und Medien auch im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu bewegen.

 

Transaktionen/Finanzierung/Gründung

Wir unterstützen unsere Mandanten zudem fachbereichsübergreifend bei der Begleitung von Gründungen, Unternehmenstransaktionen und Finanzierungen im IT-Bereich. Dazu gehört die Prüfung und Erstellung der entsprechenden Verträge, aber auch die Durchführung umfassender IT-Due Diligences, zum Beispiel im Bereich Open Source Lizenz-Compliance. Wir prüfen überdies die Zulässigkeit von Geschäftsmodellen schon vor der Gründung und beraten unsere Mandanten hinsichtlich etwaig erforderlicher Modifikationen.

 

Rechtsstreitigkeiten

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie in allen Auseinandersetzungen mit IT-Bezug, ob außergerichtlich oder vor Gericht. Wir verfügen hierbei über langjährige Erfahrung, gerade hinsichtlich der spezifischen Schwierigkeiten, die Angelegenheiten mit IT-Bezug regelmäßig nicht nur rechtlich, sondern auch in der Sachverhaltserfassung und -darstellung aufweisen.

Dr. Till Jaeger
Julian Höppner LL.M.
Thorsten Feldmann
Thomas Nuthmann
Thomas Nuthmann
Dr. Michael Funke