Urheberrecht
Das Urheberrecht befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Die Frage nach Umfang und Inhalt der Nutzungsbefugnisse spielt dabei eine bedeutende Rolle sowohl im Wirtschaftsverkehr als auch für den privaten Nutzer. Mit der Möglichkeit der Digitalisierung der meisten geistigen Schöpfungen ist das herkömmliche Urheberrechtssystem ins Wanken geraten, während gleichzeitig die Zahl der Nutzungshandlungen stark zugenommen hat. Digitales Fernsehen und Radio oder die Verfügbarmachung von urheberrechtlich geschützten Werken über das Internet gehören inzwischen ebenso zum Alltag des Urheberrechtlers wie die klassischen Lizenzverträge für Softwarefirmen, Musiker oder Künstler aller Art.
Auf nationaler und internationaler Ebene wurde das Urheberrecht in den letzten Jahren tiefgreifend verändert, etwa durch die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien und das Urhebervertragsrecht. Die Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Urheber, Verwerter und Verbraucher sind gewichtig und spielen sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Verletzungsverfahren eine bedeutsame Rolle.
Urheberrechtsverletzung
Die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Gütern ist ein Massendelikt. Sei es, dass die Urheberrechtsverletzungen unbewusst oder aus mangelndem Rechtsbewusstsein vorgenommen werden, sei es, dass sich der Verletzer bewusst einen rechtswidrigen Vorteil verschaffen will - zur Durchsetzung von Urheberrechten lässt sich ein Rechtsstreit oftmals nicht vermeiden. Gerade im Grenzbereich zwischen gesetzlich erlaubter Nutzung und Rechtsverletzung bedarf es besonderer Fachkenntnisse.
Häufig sind auch internationale Aspekte betroffen. Der globalisierte Verkehr mit urheberrechtlich geschützten Gütern, nicht nur über das Internet, sorgt vielfach für rechtliche Konflikte mit Auslandsberührung. Wir bieten Ihnen hier eine umfassende Beratung mit dem Ziel, Ihre Rechte im In- und Ausland durchzusetzen.
Lizenzierung
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist nicht nur bei klassischen Lizenzverträgen zu berücksichtigen, sondern auch bei einer Reihe anderer Vereinbarungen: Die Erstellung von Webseiten, ASP-Verträge oder die Übernahme von Datenbanken erfordern urheberrechtliche Regelungen, die über die Qualität des gesamten Vertragswerkes entscheiden können. Gerade die Verwertung von Werken im Internet eröffnet neue Vertriebswege mit neuen rechtlichen Fragestellungen. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, für Sie eine klare und interessengerechte Vereinbarung zu entwerfen, die auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnitten ist.
Sowohl bei der Nutzung von Software als auch bei den traditionellen Werkgattungen sind freie Lizenzierungen zunehmend anzutreffen. Dies gilt für Open Source Software ebenso wie für Werke, die unter Creative Commons Lizenzen genutzt werden dürfen. Diese Lizenzmodelle enthalten spezielle rechtliche Probleme, bei denen wir Sie gerne beraten.
Fotografie
Eine Besonderheit des deutschen Urheberrechts ist der Lichtbilderschutz, durch den auch Fotografien unterhalb der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe einen dem allgemeinen urheberrechtlichen Schutz weitgehend entsprechenden Schutz genießen. Aufgrund der modernen Suchtechniken im Internet sind Rechtsverletzungen einfach aufzufinden und zunehmend Gegenstand von Abmahnungen. Ob Kunstwerk oder einfaches Produktbild - wir besitzen die praktische Gerichtserfahrung, um Sie kompetent vertreten zu können.