Wettbewerbsrecht
Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen, Vertragsstrafen: Diese Schlagworte sind jedem Unternehmer bekannt. Sie sind vor allem mit einem Rechtsgebiet untrennbar verbunden, dem Wettbewerbsrecht. Egal, ob eine Werbemaßnahme oder ein gesamtes Geschäftsmodell gegen geltendes Recht verstößt, Konkurrenten können auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage dagegen vorgehen. Das Wettbewerbsrecht entscheidet damit häufig über den Erfolg oder Misserfolg von Geschäftsideen und Marketingkonzepten.
Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts reicht dabei weit über die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinaus. Auch ein Verstoß gegen Normen, die nicht im Wettbewerbsrecht selbst geregelt sind, kann wettbewerbsrechtlich geahndet werden, weil sich der Verletzer durch die Missachtung der Bestimmungen einen unlauteren Vorsprung im Wettbewerb verschafft. Aus diesem Grund kann z. B. selbst die Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln oder die Verletzung allgemeiner oder branchenspezifischer Informationspflichten zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.
Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen werden häufig im Rahmen gerichtlicher Eilverfahren ausgetragen. Die Verfahren zeichnen sich durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten aus. Deren Unkenntnis kann dazu führen, dass tatsächlich bestehende Ansprüche letztlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden können. Für die erfolgreiche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Fällen sind daher auch eine genaue Kenntnis des Verfahrensrechts und Prozesserfahrung von wesentlicher Bedeutung.
Die wettbewerbsrechtliche Beratung und die Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Fällen stellt seit vielen Jahren eine der Kernkompetenzen der Kanzlei JBB Rechtsanwälte dar:
- Wir beraten Mandanten bei der Konzeption und der Ausgestaltung von Geschäftsideen und Werbekampagnen und helfen bei der Erkennung und Bewertung von wettbewerbsrechtlichen Risiken. Dabei berücksichtigen wir stets die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die individuelle Risikofreude des jeweiligen Mandanten. Wir verstehen uns nicht als ängstliche Projektverhinderer, sondern sind erst dann zufrieden, wenn wir mit unserem Mandanten – unter Berücksichtigung aller Risiken und Möglichkeiten - die beste Lösung gefunden haben.
- Wir vertreten Mandanten seit vielen Jahren bei der Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Wir verfügen nicht nur über hervorragende Kenntnisse im materiellen Recht und im Verfahrensrecht, sondern auch über die Erfahrungen aus zahllosen Gerichtsverfahren. Wir sind daher mit den Eigenheiten der verschiedenen Gerichte ebenso vertraut wie mit der Vorgehensweise typischer, häufig auftretender Verfahrensgegner.
- In wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen muss meist besonders schnell gehandelt werden. Wir verfügen über ausreichende personelle Kapazitäten, um auch bei umfangreicheren Verfahren oder einer besonderen Häufung von Auseinandersetzungen schlagkräftig zu bleiben. Allein vier Partner der Kanzlei sind Fachanwälte für den gewerblichen Rechtsschutz. Darüber hinaus können wir auf die Unterstützung weiterer erfahrener Anwälte und Mitarbeiter zurückgreifen.
- Unsere langjährige und erfolgreiche Tätigkeit im Wettbewerbsrecht hat sich ausgezahlt: Wir betreuen nicht nur namhafte Mandanten und führen regelmäßig spannende Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich. Wir werden auch im Anwaltsranking des JUVE-Verlags seit 1998 regelmäßig wegen unserer wettbewerbsrechtlichen Expertise gelobt.